Immobilienmakler – der Traumberuf und Ziel von vielen, die sich schnellen und einfachen Erfolg erhoffen. Als Berufsbezeichnung ist der "Makler" in Deutschland nicht geschützt, womit weder eine spezielle Ausbildung noch ein Studium notwendig wird. An dieser Stelle öffnen sich bei vielen im Kopf die entsprechenden Schubladen, in die der Maklerberuf immer gerne gepackt wird: ein bisschen Immobilien präsentieren und dabei richtig viel verdienen.
Aber ist das wirklich so? Wie sieht der Alltag in der Praxis aus? Was muss er wissen und wofür haftet er?
Was macht ein Immobilienmakler?
In erster Linie ist der Immobilienmakler ein Dienstleister, der bestrebt ist, seinen Kunden die Aufgaben rund um die eigene Immobilie abzunehmen. Darunter fallen unter anderem die Ermittlung des Verkaufswertes, die Vermarktung inklusive der Behördengänge, die Koordination von Besichtigungsterminen, das Aufsetzen eines Kaufvertrages, die Begleitung zum Notartermin, die Objektübergabe und vieles mehr.
Vorraussetzungen für den Erfolg
Um als Immobilienmakler tätig zu sein, bedarf es einiges an Fach- und Praxiswissen. Denn ohne dieses berät es sich schlecht. Ein professioneller Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt und hat ständig die aktuellen Marktzahlen im Blick. Um beispielsweise die Bewertung einer Immobilie korrekt und rechtssicher durchführen zu können, ist einiges an Sachkenntnis notwendig. Dazu kommt Wissen zu relevanten Rechtsgebieten und Gesetzen, die sich mit der Abwicklung von Immobiliengeschäften befassen, wie z.B. das Mietrecht, das Wohnungsvermittlungsgesetz, das Baurecht oder Vertragsrecht. Nur wenn der Makler die entscheidenden Passagen in den Gesetzbüchern kennt, kann er seine Klienten auch rechtssicher betreuen und schützt sie so auch langfristig vor unschönen Überraschungen nach Abwicklung eines Immobiliengeschäfts. Bei komplexen Eigentumsverhältnissen wie Scheidung oder Erbe ist oftmals auch Einfühlungsvermögen von Nöten und der Makler fungiert als Mediator zwischen den Parteien.
Wofür haftet ein Makler?
Die oft verbreitete Meinung, dass die Vermittlung einer Immobilie ohne Haftungsfragen auskommt, ist falsch. Ein Makler tritt als Ihr Interessenvertreter auf. In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, Ihre Interessen sachgemäß wahrzunehmen und das bedeutet auch, dass er Sie über alles aufklären muss, was Sie wirtschaftlich schädigen könnte. Auf der anderen Seite muss der Makler Kaufinteressenten über alles informieren, was im Zusammenhang mit einer Immobilie relevant ist – auch über negative Aspekte. Tatsächlich muss der Makler von Gesetzes wegen die Wahrheit sagen und darf nichts verschweigen.