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Verkaufspreis der Immobilie
0 €
Potenzielle Provision
1.000 €

Erfolgreiche Tippgeber

Transparent und fair

Ein Bekannter erzählte mir beim Kaffee, dass er sein Haus verkaufen möchte – ich habe das direkt an Mochow Immobilien weitergegeben. Ein paar Monate später war die Immobilie verkauft, und ich hatte meine Tippgeberprämie auf dem Konto. Die Abwicklung war transparent und fair. 

Nicolas Kämpf, Tippgeber aus Zossen

Professionell und freundlich

Ich wusste von einer leerstehenden Wohnung in der Nachbarschaft und habe einfach bei Mochow angerufen. Mehr musste ich gar nicht tun. Der Rest lief wie von selbst, und am Ende gab’s eine ordentliche Prämie. Das Team war professionell und freundlich – klare Empfehlung!

Nicolas Knecht, Tippgeber aus Friedrichshain

Super Kundenservice

Ich hatte vorher keinerlei Berührungspunkte mit Immobilien – trotzdem konnte ich helfen. Ich habe eine Immobilie empfohlen, Mochow hat sich um alles gekümmert. Die Kommunikation war super, und ich habe mein Geld pünktlich bekommen. Eine rundum positive Erfahrung.

Christian Zapf, Tippgeber aus Kleinmachnow

FAQ zum Thema Tippgeber werden

Sie können uns jede Immobilie melden, von deren geplantem Verkauf Sie erfahren – zum Beispiel das Haus Ihrer Nachbarn, die Wohnung eines Bekannten oder ein Objekt innerhalb der Familie. Wichtig ist nur: Der Verkauf darf noch nicht durch eine andere Immobilienfirma betreut werden.

Nein. Die Teilnahme als Tippgeber bei Mochow Immobilien ist für Sie komplett kostenlos.

Ja, selbstverständlich. Sobald durch Ihren Hinweis ein Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Tippgeberprämie zuverlässig aus. Das garantieren wir Ihnen vertraglich.

Die Auszahlung erfolgt direkt auf das von Ihnen angegebene Konto, sobald der Verkauf der von Ihnen gemeldeten Immobilie vollständig abgewickelt wurde. Über den Status Ihres Tipps informieren wir Sie transparent und halten Sie auf dem Laufenden.

Die Höhe der Prämie richtet sich nach Art und Wert der vermittelten Immobilie. Sobald Sie eine Immobilie melden, erhalten Sie von uns eine transparente Übersicht zur möglichen Vergütung.

Kommt kein Kaufvertrag zustande, erhalten Sie leider keine Tippgeberprämie. Für Sie entstehen jedoch keinerlei Nachteile oder Kosten.

Ja, Tippgeberprämien unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.

  • Bis zu 256 € jährlich bleiben für Privatpersonen steuerfrei (§22 Nr. 3 EStG).
  • Bei höheren oder regelmäßigen Einnahmen müssen Sie diese als sonstige Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben.

Bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Wenn die Immobilie bereits offiziell durch ein anderes Unternehmen verkauft wird, kann sie leider nicht mehr als Tipp berücksichtigt werden.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Tippgebermeldung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ja, sehr gerne! Sie können uns jederzeit weitere Immobilien melden – für jeden erfolgreichen Verkauf erhalten Sie selbstverständlich erneut eine Prämie.

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